Gutachten

unsere Auftraggeber beauftragen uns überwiegend aus folgenden Gründen für die Erstellung von Verkehrswertgutachten:

Verkauf:
Vor einem geplanten Verkauf Ihrer Immobilie ist es sinnvoll, sich durch ein unabhängiges und qualifiziertes Sachverständigengutachten den Verkehrswert Ihres Objektes ermitteln zu lassen um die Angebote von Kaufinteressen auf Angemessenheit prüfen zu können.

Kauf:
Vor dem Kauf einer Immobilie können Sie das Angebot des Verkäufers durch ein unabhängiges und qualifiziertes Verkehrswertgutachten auf Angemessenheit prüfen lassen. Das Gutachten kann Ihnen bei der Kaufentscheidung und den anschließenden Preisverhandlungen hilfreich sein.

Erbschaft und Schenkung:
Bei Erbschaften und Schenkungen ist für die Ermittlung der zu entrichtenden Steuer der Verkehrs- bzw. Marktwert einer Immobilien maßgebend. Wir erstellen für Sie das für die Vorlage beim Finanzamt erforderliche Gutachten und helfen Ihnen bei Bewertungsfragen rund um das Thema Immobilie.

Scheidungsauseinandersetzung:
Im Rahmen einer Scheidungsauseinandersetzung wird zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs des Immobilienvermögens ein Wertgutachten zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ehescheidung benötigt. Wir erstellen für Sie hierzu ein entsprechendes Verkehrswertgutachten.

Beleihung:
Für die Vorlage bei Ihrem Darlehensgeber erstellen wir für Sie ein Wertgutachten, das neben dem Verkehrswert auch den Beleihungswert im Sinne der
Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) beinhaltet.

Honorar:
Wir erstellen Ihnen gerne auf Anfrage ein Angebot für die Bewertung Ihrer Immobilie.